Zulassung
Die Zulassung zur Weiterbildung setzt die Erfüllung folgender Kriterien voraus:
- Hochschulabschluss (Lizentiat oder Masterabschluss [M.Sc., M.A.] einer Universität oder einer Fachhochschule, beziehungsweise Diplom oder entsprechender Studienabschluss mit Psychologie als Hauptfach und einem Nebenfachabschluss in Psychopathologie oder bestätigte einschlägige Lehrveranstaltungen im vergleichbaren Umfang).
- Es müssen mindestens 12 ECTS (4 Semesterwochenstunden während einem Jahr oder 2 Semesterwochenstunden während 2 Jahren, in Form von z. B. Vorlesungen, Seminaren, Kasuistik) in Psychopathologie erworben worden sein.
- Für ausländische Hochschulabschlüsse: PsyKo Anerkennung
Sprachliche Anforderungen
Fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse in Deutsch verfügen.
Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau C1 gemäss der Skalierung des Geimeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sind nachzuweisen.
Als fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber gelten Personen, deren Erst- oder Hauptsprache nicht Deutsch ist.
Unter Erst- oder Hauptsprache ist diejenige Sprache zu verstehen, die jemand ohne Anstrengung und mit höchster Kompetenz beim Schreiben, Sprechen und Verstehen von schriftlichen und mündlichen Äusserungen verwendet. Dies entspricht Niveau C2 und höher gemäss der Skalierung des (GER).
Wer ist vom Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse befreit?
Vom Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse ist befreit, wer über eine der folgenden Vorbildungen verfügt:
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Bachelor, Master oder vergleichbarer Abschluss in Deutsch an einer Universität oder Fachhochschule, deren Sitz sich in einem Gebiet befindet, dessen Amtssprache Deutsch ist.