Die Zulassung zur Weiterbildung setzt die Erfüllung folgender Kriterien voraus:
- Hochschulabschluss (Lizentiat oder Masterabschluss [M.Sc., M.A.] einer Universität oder einer Fachhochschule, beziehungsweise Diplom oder entsprechender Studienabschluss mit Psychologie als Hauptfach und einem Nebenfachabschluss in Psychopathologie oder bestätigte einschlägige Lehrveranstaltungen im vergleichbaren Umfang).
- Es müssen mindestens 12 ECTS (4 Semesterwochenstunden während einem Jahr oder 2 Semesterwochenstunden während 2 Jahren, in Form von z. B. Vorlesungen, Seminaren, Kasuistik) in Psychopathologie erworben worden sein.