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Die Teilnahme an jedem Weiterbildungskurs wird schriftlich bestätigt und vom/von der Weiterbildungsteilnehmenden selber verwaltet. Die Bestätigungen sind am Ende der Weiterbildung dem Antrag auf die Absolvierung der Schlussprüfung beizulegen.
Die einzelnen Kurse werden dann vollständig angerechnet, wenn beide Tage besucht und der:die Weiterbildungsteilnehmende nicht mehr als 1 Fehltag pro Weiterbildungsjahr hat. Die verpassten Inhalte sind vom:von der Weiterbildungsteilnehmenden nachzuarbeiten. Die Teilnahme an den Kursen wird durch Präsenzkontrollen festgehalten.
Gesuche zur Anerkennung anderswo geleisteter Kurse sind schriftlich an den Leitenden Ausschuss der Weiterbildung zu stellen. Dabei muss die Kursbestätigung (Name des Referenten, Inhalt, Ort und Dauer des Kurses, Anbieterinstitution) transparent gemacht werden. Ebenso ist anzugeben, zu welchem Zeitpunkt der Kurs besucht wurde und wie der:die Weiterbildungsteilnehmende eine mögliche Anrechnung begründen kann. Anträge für Äquivalenzbestätigungen müssen min. 1 Monat vor dem Kurs bei der Studiengangleitung eingereicht werden und werden nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Es besteht kein Anspruch auf Reduktion der Studiengebühren bei einer genehmigten Teildispensation aufgrund der Anrechnung von Studienleistungen aus äquivalenten in- oder ausländischen Ausbildungen.