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MAS Kognitive Verhaltenstherapie mit Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Zwischenprüfung

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Zwischenprüfung

Nach Besuch aller Kurse der ersten zwei Jahre finden eine zweistündige schriftliche (Informationsblatt wird zu gegebener Zeit abgegeben) sowie eine 45 Minuten dauernde mündliche Zwischenprüfung statt. Die mündliche Prüfung basiert auf ein bis zwei Fall- oder Interventionsberichten, welche studienbegleitend zu erstellen und mindestens einen Monat vor der Prüfung, einzureichen sind.

Die Prüfungstermine werden vorgegeben. Die Prüfung findet bei einem Mitglied des Präsidiums statt.

Für die Anmeldung und Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Punkte zu beachten:

Die Kurse des Weiterbildungsteils «Wissen und Können», die bis dahin stattgefunden haben, müssen besucht worden sein und die interne Supervision, die im 1. Weiterbildungsjahr beginnt, muss belegt sein.

Die Prüfungsgebühren sind in der Zusammenstellung der Gesamtkosten enthalten und sind vorgängig einzuzahlen.

Die Zwischenprüfung dient der Evaluation des Lernerfolgs sowohl bezüglich des Wissens als auch des Könnens. Sie soll den Weiterbildungsteilnehmenden die Möglichkeit geben, sich im Rückblick auf die bisherige Weiterbildung über ihre Motivation und Eignung für den angestrebten Abschluss klar zu werden. Sie dient ebenfalls dazu, Beobachtungen seitens der Prüfer:in bezüglich der persönlichen Eignung der Kandidat:innen zu diskutieren und bei Mängeln unterstützende Zusatzmassnahmen (zusätzliche Supervision oder Selbsterfahrung) festzulegen oder bei gravierenden, anhaltenden Schwierigkeiten einen Abbruch der Weiterbildung zu erwägen. Allfällige Vereinbarungen werden Gegenstand eines schriftlichen Vertrags zwischen den Weiterbildungsleitern und dem Weiterbildungsteilnehmenden.

Die Weiterbildungsteilnehmenden sollen ihre theoretischen und praktischen Kompetenzen in Diagnostik und Verhaltensanalyse, Therapieplanung und der Anwendung therapeutischer Methoden unter Beweis stellen. Die Zwischenprüfung wird bewertet mit «bestanden» versus «nicht bestanden». Für die Zwischenprüfung wird 1 ECTS Punkt vergeben. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.

Rekursmöglichkeiten

Die Weiterbildungskandidaten können sich im Streitfall an die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen wenden.

Weitere Informationen erhalten hier:

Rekurskommission der Zürcher Hochschulen