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Spätestens ab dem zweiten Semester der Weiterbildung muss die interne und/ oder Supervision begonnen werden. Diese ist nur mit eigenen Fällen möglich und setzt somit eine Tätigkeit in einer klinischen Institution voraus. Die Supervision der Weiterbildungsteilnehmenden findet im Rahmen der Weiterbildung auf verschiedenen Ebenen statt:
Die internen Supervisor:innen sind mit der AV-KJ+ assoziiert und erfüllen alle entsprechenden Vorgaben für Supervisor:innen.
Die internen und externen Supervisionseinheiten werden von den Weiterbildungsteilnehmenden selbst organisiert und müssen bei vom Leitenden Ausschuss anerkannten Supervisor:innen absolviert werden, die ebenfalls den Kriterien (unter «Supervisor:innen») genügen.
Ziel der Supervision ist die Umsetzung der im Weiterbildungsteil «Wissen und Können» erworbenen Kompetenzen unter der Kontrolle eines:einer in der KVT mit Kinder/Jugendlichen anerkannten Supervisor:in. Die Supervision beinhaltet die vertiefte Schulung der Methode sowie die Behandlung von Problemen, die sich bei deren Anwendung stellen. In der Supervision sollen die während der Weiterbildung erworbenen Schlüsselkompetenzen praktisch trainiert und generalisiert werden. Die Weiterbildungsteilnehmenden sollen in der Supervision lernen, ihr theoretisches Wissen umzusetzen, ihre diagnostischen Fertigkeiten und therapeutischen Kompetenzen zu verbessern, ihre Behandlungspläne zu optimieren und ihre therapeutische Arbeit zu evaluieren. Insbesondere werden auf die Verwendung des SORCK-Modells und die Beachtung der Kontextvariablen in Diagnostik und Intervention hingewiesen. Die in der Supervision besprochenen Fälle müssen sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und die kontinuierliche Arbeit am Fall erlauben.
Es ist festgelegt, dass 150 Einheiten à 45 Minuten bei weiterbildungsinternen Supervisor:innen (Anforderungen an Supervisor:innen, siehe Abschnitt «Supervisor:innen») im Gruppensetting durchgeführt werden müssen. Hierbei sollen min. zwei max. drei verschiedene Supervisor:innen gewählt werden. Im Rahmen der internen Supervision finden regelmässige Evaluationen durch die Teilnehmenden und Supervisor:innen statt und werden den Betreffenden entsprechend rückgemeldet. Dies soll eine qualitativ gute Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden und Supervisor:innen sowie dem Kompetenzzuwachse der Teilnehmenden innerhalb der Gruppensupervision sicherstellen.
Die Supervisionsgruppen umfassen in der Regel fünf (aber maximal 6) Personen. Nach der Hälfte jedes Blocks (in der Regel 10 Sitzungen à 5 Einheiten) wird jeder:m Weiterbildungsteilnehmer:innen eine individuelle Rückmeldung zu ihrem:seinem Einsatz und der Qualität der eigenen Arbeit in der Supervision gegeben. Jeder während der Supervision behandelte Fall, der in einem Fallbericht erörtert wird, muss mindestens drei Mal (inklusive Videoausschnitt) vorgestellt werden. Jeder Fall, der als Interventionsbericht evaluiert wird, muss mindestens einmal vorgestellt (inklusive Videoauschnitt) werden. Bei digitalen (online) Psychotherapien sind schriftliche Transkripte der therapeutischen Interaktion möglich. Die Fälle müssen für die Supervision schriftlich vorbereitet werden, sodass alle Teilnehmenden in der Supervision den gleichen Wissensstand haben und zur Diskussion beitragen können. Die Weiterbildungsteilnehmenden bereiten sich auf die interne Supervision mittels Lektüre vor und stellen eigene Fälle (schriftliche Unterlagen, Videomaterial) in der Gruppe vor. Ziel der internen Supervision ist die Verbindung zwischen den theoretischen Inhalten des Teils «Wissen und Können» und dem praktischen Handeln. In diesem Zusammenhang werden einzelne Methoden in Gruppen geübt und anhand von Videobeispielen trainiert und die Qualität der Behandlung über einen längeren Zeitraum evaluiert.
Es müssen 50 Einheiten weiterbildungsexterne Einzelsupervision besucht werden. 30 Einheiten der Supervision können beim eigenen Arbeitgeber absolviert werden, sofern dieser die Voraussetzungen zum:r Supervisor:in erfüllt (es ist eine Bewilligung vom Leitenden Ausschuss zu beantragen, damit diese Supervisionen sicher angerechnet werden können). Auf diese Weise soll eine ständige und adäquate Supervision der Teilnehmenden gewährleistet werden.
Die externen Einheiten können bei maximal zwei Supervisor:innen (Anforderungen an Supervisor:innen siehe Abschnitt «Supervisor:innen») belegt werden.
Zugelassene Supervisor:innen sind in der gewählten Richtung anerkannte Supervisor:innen mit einem Diplom oder Master in Psychologie, einer abgeschlossenen oder vorläufig akkreditierten/ordentlich akkreditierten Weiterbildung in KVT und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung nach Abschluss ihrer Weiterbildung sowie mehrjährige Erfahrung in der Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Die Supervisor:innen sind dazu verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und bestätigen dies jährlich mit dem Formular «Selbstdeklaration Fortbildung».
Um die Vernetzung zwischen «Wissen und Können», interner und externer Supervision zu gewährleisten, finden in regelmässigen Abständen, Treffen zwischen dem Leitenden Ausschuss und den Supervisor:innen statt. Diese dienen dem Ziel, die Kohärenz und Qualität der Weiterbildung zu optimieren und den Austausch zwischen dem Leitenden Ausschuss und den Supervisor:innen zu fördern. Bei diesen Treffen werden auch neuere Inhalte der Weiterbildung bekanntgegeben und Impulse in Bezug auf die Schwerpunkte in der Weiterbildung gelegt.