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MAS Kognitive Verhaltenstherapie mit Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Selbsterfahrung

Die Weiterbildungsteilnehmenden haben insgesamt 100 testierte Einheiten à 45 Minuten Selbsterfahrung zu absolvieren, wovon mindestens 50 Einheiten im Einzelsetting stattfinden müssen. Die restlichen 50 Einheiten können in Gruppen absolviert werden. Die Teilnehmenden absolvieren die geforderten Einheiten bei mindestens zwei verschiedenen Selbsterfahrungstherapeut:innen (Anforderungen an Therapeut:innen siehe Abschnitt «Selbsterfahrungstherapeut:innen»). Um die Reflexion der eigenen Tätigkeit und der verhaltenstherapeutischen Methoden zu fördern, können darüber hinaus 20 der 100 Einheiten bei einem:einer Therapeut:in aus einer therapeutischen Richtung ausserhalb der KVT besucht werden, der:die ebenfalls die Voraussetzungen für die Zulassung als Selbsterfahrungstherapeut:in erfüllen muss. Das Ziel der Selbsterfahrung im Rahmen der Weiterbildung besteht darin, dass die Teilnehmer lernen, eigene Ressourcen, Schwierigkeiten sowie die eigene Belastbarkeit und deren Einfluss auf die therapeutische Tätigkeit und die Beziehung zu den Patient:innen einschätzen, verstehen und bewältigen zu lernen und eigene Grenzen zu erkennen und damit kompetent umzugehen.

Weiter sollen der Umgang mit ethisch schwierigen Fragen, eigenen Normen und Wertvorstellungen und persönlichen Themen wie der Umgang mit eigener Angst, Aggression, Sexualität oder einschneidenden kritischen Lebensereignissen, die eigene Biographie und Entwicklungsgeschichte reflektiert werden. Persönliche Abgrenzung, Probleme in der Arbeit oder schwierige Situationen mit gewalttätigen, fordernden, abwertend/hostilen, zur Therapie gezwungenen oder anders- oder gleichgeschlechtlichen Patient:innen sollen ebenso behandelt werden. Die Weiterbildungsteilnehmenden sollen in der Selbsterfahrung den therapeutischen Prozess auch aus der Sicht des:der Patient:in erleben lernen und so Gelegenheit erhalten, ihr Verständnis für den:die Patient:in zu fördern.

Die Gruppengrösse sollte acht bis zehn Personen nicht übersteigen. Es ist auch möglich, die Gruppenselbsterfahrung in Blockform (Wochenenden) zu absolvieren.

Der Leistungsnachweis erfolgt durch die Bestätigung der Lehrperson über die aktive Teilnahme.

Maximal 50 Einheiten Selbsterfahrung, welche nicht mehr als 5 Jahre vor dem Weiterbildungsstart absolviert wurden, können angerechnet werden. Gesuche sind an die Weiterbildungskoordination zu richten.

Die Selbsterfahrung und Supervision werden bei voneinander unabhängigen Personen durchgeführt.

Selbsterfahrungstherapeuti:innen

Zugelassene Therapeut:innen sind in der gewählten Richtung anerkannte Therapeut:innen mit einem Diplom oder Master in Psychologie, einer abgeschlossene vorläufig akkreditierten/ordentlich akkreditierten Weiterbildung sowie mindestens fünf Jahren Berufserfahrung nach Abschluss ihrer Weiterbildung.

Die Selbsterfahrungstherapeut:innen sind dazu verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und bestätigen dies jährlich mit dem Formular «Selbstdeklaration Fortbildung».

Liste Therapeuten / Therapeutinnen Selbsterfahrung (PDF, 507 KB)