Eidgenössischer Weiterbildungstitel Psychotherapie

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Eidgenössischer Weiterbildungstitel Psychotherapie

Dokumentation der praktischen Arbeit: Kasuistik, Fall- und Interventionsberichte

Es müssen mindestens 2 Jahre praktische psychotherapeutische Tätigkeit unter Kontrolle eines anerkannten Supervisors, einer anerkannten Supervisorin sowie mindestens zehn abgeschlossene Therapien nachgewiesen werden können. Die Fall- und Interventionsberichte  müssen von einem:r Supervisor:in  begleitet und überprüft werden.