Dokumentation der praktischen Arbeit: Kasuistik, Fall- und Interventionsberichte
Es müssen mindestens 2 Jahre praktische psychotherapeutische Tätigkeit unter Kontrolle eines anerkannten Supervisors, einer anerkannten Supervisorin sowie mindestens zehn abgeschlossene Therapien nachgewiesen werden können. Die Fall- und Interventionsberichte müssen von einem:r Supervisor:in begleitet und überprüft werden.