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Der Abschluss der Weiterbildung kann erfolgen, sobald die vorgeschriebene Zahl der ECTS-Punkte erreicht wurde und die Bedingungen erfüllt sind. Den Abschluss bildet eine zweistündige mündliche Prüfung, in der einerseits die Kenntnis der vermittelten Wissensinhalte, andererseits die praktische Qualifikation der Absolvent:innen evaluiert wird. Geprüft wird die Kenntnis der wichtigsten neueren Ätiologie- und Performanztheorien der in der Ausbildung behandelten psychischen Störungen, die Kenntnis der Lernprinzipien und ihre Anwendung sowie wesentliche theoretische Modelle, die bei der Behandlung von Störungen relevant sind. Die mündliche Prüfung erfolgt fallbezogen und soll Einblick in die diagnostischen, planerischen, theoretischen und therapeutischen Fähigkeiten der Kandidat:innen geben. Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung hat mindestens 2 Monate vor dem Prüfungstermin zu erfolgen, um das Aktenstudium und die Prüfung der erbrachten Leistungen des:der Kandidat:in gewährleisten zu können.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist erst möglich:
Für die Abschlussprüfung werden 2 ECTS Punkte vergeben. Die Prüfung kann einmal, jedoch frühestens nach sechs Monaten wiederholt werden.