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MAS Kognitive Verhaltenstherapie mit Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Zulassung

Die Zulassung zur Weiterbildung setzt die Erfüllung folgender Kriterien voraus:

  • Hochschulabschluss (Lizentiat oder Masterabschluss [M.Sc., M.A.] einer Universität oder einer Fachhochschule, beziehungsweise Diplom oder entsprechender Studienabschluss mit Psychologie als Hauptfach und einem Nebenfachabschluss in Psychopathologie oder bestätigte einschlägige Lehrveranstaltungen im vergleichbaren Umfang).
  • Es müssen mindestens 12 ECTS (4 Semesterwochenstunden während einem Jahr oder 2 Semesterwochenstunden während 2 Jahren, in Form von z. B. Vorlesungen, Seminaren, Kasuistik) in Psychopathologie erworben worden sein.