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MAS Kognitive Verhaltenstherapie mit Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Kantonale Berufsausübungsbewilligung

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Nach Art. 22 PsyG: «Für die Ausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung bedarf es einer Bewilligung des Kantons, auf dessen Gebiet der Beruf ausgeübt wird.» Da die kantonale Berufsausübungsbewilligung von Kanton zu Kanton verschieden ist, ist die Psychotherapieweiterbildung mit Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an den Universitäten Fribourg und Zürich im Einzelfall nicht diesen Anforderungen angepasst. Die Weiterbildung erfüllt die Kriterien des PsyG für postgraduale Weiterbildungsstudiengänge und dürfte somit auch den kantonalen Anforderungen entsprechen. Falls einzelne Kantone mehr Stunden in «Wissen und Können» fordern, können diese im Rahmen der parallellaufenden Fortbildungsangebote mit Schwerpunkt Kinder, Jugendliche, Paare und Familien der an der Weiterbildung beteiligten Universitätsinstitute ergänzt werden.

Weiterführende Informationen

Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)

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